Die private Nutzung betriebseigener Fahrzeuge spart Steuern
Fahrzeuge im Unternehmen werden häufig auch für private Fahrten genutzt. Das ist auch deshalb so beliebt, weil sich so Steuer sparen lässt. Der Gesetzgeber erlaubt eine unterschiedliche Gestaltung der Abrechnung der einzelnen Nutzungsarten.
Die Überlegungen dazu beginnen bereits mit der Zuordnung eines PKW zum betrieblichen Vermögen. Die Nutzung im Unternehmen muss mindestens 10 Prozent betragen, um überhaupt zum betrieblichen Vermögen zugeordnet zu werden. Bei einer Inanspruchnahme des Autos für betriebliche Zwecke bis zu 50 Prozent hat der Unternehmer ein Wahlrecht. Darüber hinaus gehört das Fahrzeug immer zum Betrieb.
PKW verbleibt im privaten Bereich
Entscheidet sich der Unternehmer für den Verbleib des Autos im privaten Bereich, so kann er die Kosten für betriebliche Fahrten mit der Kilometerpauschale abgelten. Für PKW liegt diese im Moment bei 0,30 € je Kilometer. Das Unternehmen erstattet ihm die angefallenen Kosten steuerfrei, das mindert gleichzeitig den Gewinn. Bei besonders hochwertigen Fahrzeugen kann die Pauschale jedoch zu niedrig sein. Noch mehr Steuer sparen kann man dann, wenn die gesamten tatsächlich entstandenen Kosten eines Jahres ermittelt werden. Dazu gehören auch die Versicherung des Kfz, die Steuern sowie die Abschreibung. Mit Hilfe eines Fahrtenbuches kann die betriebliche von der privaten Fahrleistung abgegrenzt und die Kosten entsprechend aufgeteilt werden.
PKW gehört zum Betrieb
Gehört ein PKW dagegen zum Betrieb, so wirken sich alle laufenden Kosten sowie die jährlichen Abschreibungen sofort gewinnmindernd aus. Der Unternehmer muss jedoch die private Nutzung des Fahrzeuges versteuern. Bei der Fahrtenbuchmethode wird dafür der Anteil der privat gefahrenen Kilometer ermittelt und die verbuchten Kosten anteilig zugeordnet. Zur Vereinfachung kann der Unternehmer seinen privaten Anteil aber auch nach der 1-Prozent-Regelung versteuern. Grundlage dafür ist der Listenpreis des Fahrzeuges. Die Privatnutzung wird im Betrieb jedoch als Entnahme des Unternehmers verbucht, stellt damit einen Erlös dar und erhöht den Gewinn und die Steuerbelastung. Außerdem unterliegen diese Beträge der Umsatzsteuer.
Fazit:
Mit einer geschickten Gestaltung der betrieblichen bzw. privaten Nutzung von Fahrzeugen kann man Steuer sparen. Grundlage sind jedoch stets die konkreten betrieblichen Bedingungen. Eine gute steuerliche Beratung ist daher unerlässlich.