Praxisinvestition: Richtig planen und finanzieren

Bewegliche Anlagegüter, etwa Behandlungsgeräte, erzwingen ihre Amortisation als erhebliche Praxisinvestition. Solche Anschaffungen erzeugen Umsätze oder sparen Kosten in einem Verhältnis zum Investitionsvolumen. Nur lohnende Verhältnisse empfehlen letztlich den Kauf jener Güter. Positive Entscheidungen erzwingen dann robuste Finanzierungen beschlossener Anschaffungen. Als spezialisierte Steuerkanzlei, unter anderem für Heilberufe, erörtern wir Details.

Investitionsabzugsbeträge und Liquidität

Praxisgründer und Praxen nutzen Innovationen zur Steigerung ihrer Umsätze. Die entsprechende Praxisinvestition lässt sich steuerlich absetzen und stärkt damit Ihre Liquidität. Ärzte profitieren hier von vorweggenommenen Abschreibungen: Im Jahr entstehender Abzugsbeträge verringern sich Praxisgewinne um höchstens 40 Prozent der anstehenden Praxisinvestition – im Kaufjahr lösen Ärzte dann jene Beträge gewinnneutral auf. Doch nur Praxen mit Einnahmenüberschüssen von maximal 100.000 Euro pro Jahr offeriert sich dieser Schachzug. Zudem gilt dieser betriebsgebundene Maximalbetrag also je Praxis – nicht pro Mitglied einer Berufsausübungsgemeinschaft.

Damit empfehlen sich Investitionsabschreibungen eigentlich nur Praxisgründern und aufsteigenden Praxen: Dann haben Sie Bedarf an besseren Ergebnissituationen. Praxen in Krisen hingegen erreichen so keine nachhaltige Liquidität. In jedem Fall verbleiben gekaufte Güter mindestens bis Ende des Folgejahres zwingend im Anlagevermögen – Schäden und Austausch natürlich ausgeschlossen. Also greifen Ihre Abschreibungen frühestens im zweiten Jahr nach Kauf. Zudem erzwingen sich die geplanten Investitionen zum Abzugsbetrag binnen drei Jahren.

Auch Praxis-Pkws erlauben jenes Abzugskonstrukt – doch nur bei betrieblichen Nutzungen über 90 Prozent im Folgejahr.

Risiko von Investitionsabzugsbeträgen

Investieren Ärzte nicht binnen drei Jahren, löst sich der Betrag gewinnerhöhend auf. Damit steigen auch Ihre Steuerlasten – rückwirkend ab Bildung des Betrags. Dieser Anstieg tritt auch bei bestandskräftigen Steuerbescheiden ein. Zusätzlich greift eine Verzinsung des zusätzlichen steuerpflichtigen Betrags. Die Zinsbildung startet 15 Monate nach dem Jahr der Steuerentstehung – für Wirtschaftsjahre, deren Ende nach dem 31. Dezember 2012 liegt.

Förderkredite für Investitionen und Praxisgründung

Investitionen lassen sich mit Förderprogrammen günstig als Kredite finanzieren. Ärzte stellen dazu Anträge auf Förderung aus Darlehensprogrammen des Bundes. Gewöhnlich erfordert dies verbindliche Finanzierungsgespräche mit deren Dokumentation. Auch Bundesländer bieten entsprechende Programme.

Fragen Sie nach Fördermitteln

Bankberater als Ansprechpartner ermitteln besonders geeignete Förderprogramme für Sie. Holen Sie sich derartige Angebote von mehreren unabhängigen Anbietern. Individuelle Programme fördern Existenzgründungen und Praxiserweiterungen. Lange Laufzeiten bieten dabei niedrige Zinsen mit Finanzierungen von über der Hälfte des Investitionsbetrags: Einige Modelle gestatten durchaus Finanzierungen der Gesamtbeträge. Haftungsfreistellungen erlauben Ihnen sogar besonders riskante Vorhaben: Bürgschaftsbanken haften dann für Teilbeträge, für die Sie also keine Sicherheiten anbieten müssen. So lassen sich prinzipiell auch niedrige zweistellige Millionenbeträge finanzieren. Für recht sichere Projekte hingegen erhalten Sie mit Freistellungen günstigere Konditionen des Kreditgebers.

Wollen Sie als Einzelpraxisinhaber mit Kollegen Ihre Gemeinschaftspraxis gründen, erhöht dies ebenfalls Ihre Aussichten auf Förderung. Auch für Umweltschutzmaßnahmen Ihrer Praxis lassen sich Mittel ergattern. Speziell erneuerbare Energien und Energieeffizienz bieten sich an, wobei Sie auch mehrere Förderungen zeitgleich nutzen.

Gut vorbereitet zum Banker

Vorbereitungen auf Gespräche mit Bankberatern erfordern Ihre Praxisbezeichnung. Ein Organigramm vermittelt sofortiges Verständnis Ihrer Strukturen. Nennung der Investitionsorte stellt räumliche Zusammenhänge her. Ihre prägnante Vorhabensbeschreibung verknüpfen Berater dann sofort mit geeigneten Förderprogrammen. Vor diesem Hintergrund verhandeln Sie gegebenenfalls Konditionen zu geplanten Investitionsvolumen und Zeiträumen anhand Ihrer aktuellen Geschäftszahlen.

Wir haben uns auf Praxisinvestitionen für Ärzte spezialisiert. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Vorhaben. Dabei berücksichtigen wir stets Ihre steuer- und betriebswirtschaftliche Situation um das Optimum zu erzielen.

Fazit

Investitionsabzugsbeträge stärken als Abzug vor der Investition Ihre Liquidität. Auch ohne Investition erhalten Sie jenen Liquiditätsschub, zahlen dies jedoch teuer mit rückwirkenden Verzinsungen. Wahrscheinlich stehen Sie sich dann erheblich besser mit geförderten Finanzierungen.